Verleihbedingungen
- Der Mietvertrag wird zwischen dem CVJM Rosenheim e.V. als Vermieter und dem Mieter geschlossen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die ausgeliehenen Gegenstände Sachgerecht und Sorgfältig zu behandeln. Vorgefundene und verursachte Schäden sind sofort zu melden.
- Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit am Mietgegenstand entstehen. Vom Mieter zu vertretende Beschädigungen werden vom Vermieter auf Kosten des Mieters behoben.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, die den Mietern oder Dritten aufgrund der Benützung oder sonstwie, insbesondere auch durch höhere Gewalt (Stürme, Hochwasser, etc.) oder Feuer entstehen sollten.
- Der Mieter ist ausdrücklich verpflichtet, etwaige Schadensersatzansprüche Dritter selbst, ohne Mitwirkung des Vermieters zu regeln und stellt den Vermieter von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
- Der Mieter hat für erforderliche Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz der entliehenen Materialien selbst zu sorgen. Schäden, die dem Mieter zum Beispiel durch Diebstahl, Sturm, Wasser, Feuer, usw. entstehen, sind vom Mieter selbst zu tragen. Dies gilt entsprechend für alle sonstigen Schäden.
- Das entliehene Material ist am vereinbarten Tag in sauberem und trockenem Zustand zurückzugeben.
- Der Mieter haftet auch für eventuelle Regressansprüche des nächsten Mieters infolge von Beschädigungen oder verspäteter Rückgabe.